VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

l. Geltungsbereich

1) Sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen von Unternehmen der Fleischerverband eGen, erfolgen auf Grundlage dieser Bedingungen.

2) Unabhängig von der Form der Bestellung sind diese Bedingungen Vertragsinhalt, sofern der Kunde vor der Bestellung Kenntnis von diesen Bedingungen oder zumindest Kenntnisnahme Möglichkeit hiervon hatte und im Zuge der Bestellung diesen nicht widerspricht. Der bloße Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen des Kunden gilt nicht als Widerspruch.

ll. Lieferung

Die Anlieferung der bestellten Waren erfolgt im Rahmen von Tourenplänen.

Allfällige Liefertermine und- fristen sind unverbindlich.

lll. Preise

Bei den von der Fleischerverband eGen kalkulierten Preisen handelt es sich um Nettopreise exklusive aller Angaben. Die angebotenen Preise sind freibleibend.

lV. Zahlungsbedingung

Alle Forderungen sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, es sei denn, dass auf der Rechnung ein längeres Zahlungsziel eingeräumt wird.

V. Eigentumsvorbehalt

Sämtlich gelieferte Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und Kosten im Eigentum von der Fleischerverband eGen. Der Kunde verpflichtet sich, die von der Fleischerverband eGen bezogenen Waren ausschließlich in jener Reihenfolge weiterzuverkaufen, in der sie von der Fleischerverband eGen bezogen wurden, sodass eine Warenlieferung erst dann zur Weiterveräußerung angeboten wird, sobald die Waren der vorangehenden Lieferung zu Gänze verkauft sind.

Nachdem auf diese Weise die im Geschäft des Kunden lagernden und zu Kauf angebotenen Waren aus der jeweils letzten Lieferung stammen, obliegt es dem Kunden, für eine von dieser Reihenfolge abweichenden Verwendung Beweise zu führen.

Vl. Gewährleistung

Die Fleischerverband eGen leistet lediglich Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware im unbeschränkten Eigentum oder zumindest in der Verfügungsberechtigung von der Fleischerverband eGen stehen und den einschlägigen gesetzlichen, insbesondere lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Für eine darüberhinausgehende Eigenschaft wird keine Gewähr übernommen. Allfällige Mängel sind binnen 24 Stunden ab Anlieferung schriftlich zu rügen, bei verderblichen Waren unter Beilage geeigneter Nachweise , widrigenfalls der Gewährleistungsanspruch erlischt.

Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruches steht das Wahlrecht zwischen Ersatzlieferung (Nachtrag des Fehlenden) und Kaufpreisminderung zu.

Vll. Haftung für Schadenersatz

Eine Haftung von der Fleischerverband eGen für leichtes Verschulden wird ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug oder Minderlieferung sind ausgeschlossen.

Vlll. Verzugszinsen/ Inkassospesen (lt. ABGB § 1333 Abs.2)

Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Bankrate zu bezahlen. Weiter verpflichtet sich der Kunde die Kosten für die Beziehung eines Gläubigerschutzverbandes, Inkassobüros, oder eines Rechtsanwaltes, soweit diese Kosten den einschlägigen Honorarbestimmungen entsprechen, zu ersetzen.

lX. Schuldbeitritt

Jede rechtsgeschäftlich handelnde Person, die gegenüber der Fleischerverband eGen im Namen eines Kunden auftritt, haftet unabhängig vom Bestehen einer Vertretungsbefugnis für die von ihr begründeten Verbindlichkeit. Das gilt insbesondere auch für den organschaftlichen Vertreter einer juristischen Person.

X. Vertretungshandlung

Der Kunde erklärt, dass alle ihm (ebenfalls auch außerhalb eines Dienstverhältnisses)

tätigen Personen zu Vertretungshandlungen gegenüber der Fleischerverband eGen bevollmächtigt sind, soweit er nicht einzelne, namentlich angeführte Personen schriftlich hiervon ausnimmt.

Xl. Aufrechnungsausschluss

Der Kunde verzichtet darauf, gegen die Forderungen von der Fleischerverband eGen, gleichwohl auf welchem Rechtsgrund diese basieren, eigene Geldforderungen aufrechnungsweise einzuwenden.

Xll. Schriftform

Allfällige Abänderungen und/oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Xlll. Erfüllungsort/ Gerichtsstand/ Rechtswahl

Für allfällige Rechtsstreitigkeiten zwischen der Fleischerverband eGen und dem Kunden wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Salzburg vereinbart. Ferner wird Salzburg als Erfüllungsort vereinbart. Es gilt Österreichisches Recht.

XlV. Bankauskunft

Für den Fall des Zahlungsverzuges oder bei berechtigtem Verdacht, dass ein solcher eintreten könnte, entbindet der Kunde seine Bank gegenüber der Fleischerverband eGen von der Verschwiegenheitspflicht und erteilt vorweg seine ausdrückliche Einwilligung, dass die Bank ihren Informationsstand über den Kunden bekannt gibt.